Die Stadtverwaltung von Alanya hat eine Ankündigung über eine Wasserentnahme- und Abwasserabgabe herausgegeben, die künftig von allen Einwohnern zu zahlen ist.
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Im Gesetz Nr. 2464 Paragraph 88, das die Kommunalen Einnahmen regelt, heisst es, dass zur Neuerrichtung von Wasserwerken sowie der Instandhaltung und Ausbau der vorhandenen Anlagen die im Bezirk ansässigen Immobilien- und Grundstückseigentümer eine Abgabe zu zahlen haben.
Im Paragraph 89 desselben Gesetzes heisst es, dass die Höchstgrenze von 2 Prozent des Steuerwertes der Immobilie nicht überschritten werden darf. Laut eines Beschlusses des Stadtrates berechnet die Stadt den Bürgern lediglich 0,25 Prozent dieses Wertes. Allein religiöse Einrichtungen sind laut Paragraph 90 von der Zahlung befreit.

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